Nein, über Zenjob wird man nicht krankenversichert.
Bei Zenjob bist du über die kurzfristige Beschäftigung angestellt.
Bei der kurzfristigen Beschäftigung bist du von den sozialversicherungspflichtigen Abgaben befreit. Das bedeutet, dass du über Zenjob nicht krankenversichert bist und dich eigenständig darum kümmern musst.
Als Student bist du entweder noch Familienversichert oder in einer studentischen Versicherung eingetragen.
Wenn du Zenjob als Nebenjobber*in nutzt und somit einen sozialversicherungspflichtigen Hauptarbeitgeber hast, dann sind diese Abgaben über deine Hauptbeschäftigung gedeckt.