Solltest du keine Hauptbeschäftigung mehr haben, worüber sozialversicherungspflichtige Beiträge abgeführt werden und auch kein/e Vollzeit-Student/in sein, so melde dich bitte direkt bei uns (Support kontaktieren Button), damit wir dein Profil anpassen können. Du darfst vorerst keine weiteren Jobangebote über uns annehmen.
Weitere wichtige Informationen für unsere Nebenjobber*innen: Nebenjobber*in FAQ
Die Voraussetzungen für eine Beschäftigung bei Zenjob kannst du hier nachlesen: Brauche ich besondere Voraussetzungen, wenn ich bei Zenjob arbeiten will?
Du hast keine Hauptbeschäftigung mehr, studierst jetzt in Vollzeit an einer staatlich anerkannten Hochschule und möchtest trotzdem weiter über Zenjob flexibel jobben? Dann bist du hier genau richtig, denn du kannst auch als Student:in bei uns beschäftigt werden.
1. Schritt: Fülle unser Formular zur Vertragsterminierung aus, um die Rahmenvereinbarung mit deinem Nebenjobber-Profil zu kündigen.
- Bitte beachte, dass du nach der Beendigung deiner Rahmenvereinbarung eine gesetzliche zweimonatige Pause einhalten musst.
2. Schritt: Registriere dich neu, mit einer anderen E-Mail-Adresse deiner Wahl, und gebe an, dass du studierst.
3. Schritt: Melde dich kurz bei uns (Button: Support kontaktieren) und teile uns mit, dass du dich erfolgreich als Student:in registriert hast, damit wir deine Daten aus deinem alten Profil übertragen können.
Wieso muss ich mich nach erfolgreicher Freischaltung bei euch melden?
Wir benötigen diese Mitteilung von dir, damit wir überprüfen können, ob die zweimonatige Pause eingehalten wurde und um die gearbeiteten Tage in der kurzfristigen Beschäftigung im aktuellen Kalender zu übertragen.
Deine Jobs fallen in die sogenannte 70-Tage-Regelung. Das bedeutet, dass du per Gesetz entweder für höchstens 3 Monate am Stück jede Woche 5 oder mehr Schichten jobben kannst oder weniger Tage die Woche jobbst, im Jahr aber insgesamt nicht mehr als 70 Tage arbeitest. Und das gilt nicht pro Arbeitgebenden, sondern für alle Jobs zusammen.
Überschreitest du dieses Limit, bist du sozialversicherungspflichtig und musst somit für das Jahr nachzahlen.
Um zu wissen, ob du innerhalb der Regelung bist, müssen wir als Zenjob deshalb all deine Jobs und Arbeitgebenden kennen.